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Am 18.04.2025 um 09:09 schrieb Ingo Tessmann über PhilWeb <philweb@lists.philo.at>:




insichtlich der Gottesgesellschaft hatte ich Dich so verstanden, weil Du geschrieben hattest: „Zudem beteiligen sich nur noch 5% der Bevölkerung aktiv an religiösen Zusammenkünften wie Kirchgang etc.“ Darin sehe ich einen Gesellschaftsbezug, während ich an den Verfassungsstaat gedacht hatte.  


Aus dieser Sicht wäre Dein Argument verständlich, Du hattest aber eindeutig geschrieben, dieses Land sei ein Gottesstaat und auf diesen Begriff bezogen gibt es doch keine andere Schlussfolgerung, als sie mit der Staatsform eines islamistischen Gottesstaates und dessen autokratischem Staatssystem zu assoziieren ist. Als Frage bliebe diesbezüglich, welche Kriterien Du erfüllt siehst, um dieses Land eben als Gottesstaat zu definieren. Sollte hierzu der dementsprechende Staatsvertrag (röm. kath. Konkordat) ausschlaggebend sein und nicht etwa Art. 4/GG, wonach die Freiheit von Religion, Gewissen und Weltanschauung verbürgt ist?


Das müsste allenfalls im Delirium geschehen sein, eine Form geistiger Verwirrtheit, nobel ausgedrückt Irrationalität, die Du per se Andersdenkenden, d.h. nicht Deinem Weltbild Folgenden, zuschreibst. Da haben wir erstaunliche Gemeinsamkeit, nur eben aus entgegengesetzten Positionen. 

Und wieder reagierst Du emotional.

Was sollte daran verwerflich sein? 


Wobei Du als entgegengesetzte Positionen ansiehst, was ich als verschiedene Definitionen auffasse. Für Dich sind Gottesstaaten ausschließlich autokratisch, für mich auch demokratisch.


„Du lenkst ab“ wäre Deine Antwort auf diesen Passus, hätte ich ihn so abgefasst.


Weder Du noch ich rücken auch nur ein Jota von unseren jeweiligen Denkmustern und -fixierungen ab. Du wirfst mir (zurecht) überzogene Selbstbewusstheit, resp. Selbstherrlichkeit vor und ich sehe gar nicht ein, warum ich im Disput mit Dir davon abrücken sollte. 

Genügt unser beider Denkmuster hinsichtlich des Gottesstaates nicht dem Schema: Definition, Satz, Beweis? Deine Definition ist durch den Bezug auf Autokratie nur enger. In der Mathematik wird das Schema seit Jahrtausenden verwendet, warum nicht auch in der Philosophie?     

Wie wolltest Du denn nach diesem Schema die Begrifflichkeit eines Gottesstaats, als grammatikalische Komposition aus Gott und Staat beweisen können? 


Wir hatten hier sehr lange über Goedels Gottesbeweis diskutiert (Ratfrag hatte seinerzeit das Thema aufgebracht) und sind übereingekommen, uns der allgemeingültigen Definition anzuschließen, wonach es keinen wissenschaftlich strengen Beweis gemäß der Methode von Definition - Satz - Beweis geben kann. 

Wenn somit ein  Gott nicht bewiesen werden kann, gilt das auch für den Begriff eines Gottesstaats, unbenommen der Möglichkeit, den Begriff von Staat - als politische Organisation gesehen - somit als Staatsform gem. o. benannten Schema beweisen zu können.


KJ


PS. Waldemar hat diesbezüglich den Kompromiss schlechthin gefunden: Es gibt Gott UND es gibt ihn nicht.