Kann man Verantwortung delegieren? Diese Frage kann m.E. nur mit „Ja“ beantwortet werden; und ich würde sogar noch weiter gehen und behaupten: Man muss Verantwortung delegieren! Nämlich immer auch dann (als Beispiel aus der Berufswelt), wenn Arbeitsaufträge zu delegieren sind, deren Ausführung dann in die Hände von Handlungsverantwortlichen gelegt ist. Natürlich wird der Auftragserteilende nicht von seiner übergeordneten Verantwortung (z.B. für ein Projekt) entbunden. Es vollzieht sich gewissermaßen eine Teilung von Verantwortung, die entsprechend der Komplexität, Beschreibungsqualität (Pflichtenheft) und Qualitätssicherung des Auftrags eben verantwortungsbewusst gestaltet werden kann. Leider gab und gibt uns vor allem die Technikentwicklung immer wieder drastische Beispiele unverantwortlichen Handelns. Diese finden sich bekanntermaßen in diesbezüglicher Fachliteratur zur Technikfolgeabschätzung.
Wenn ich solchermaßen im Kontext dieser Fragestellung mitten in die Begrifflichkeit von Verantwortung hinein argumentiere, setze ich das vorherrschende Alltagsverständnis von Verantwortung voraus. Genau besehen ist dieser Begriff jedoch derart vielschichtig, dass man ohne eine entsprechende Differenzierung vorzunehmen, kaum eine tiefer greifende, hinreichend erschöpfende (durchaus philosophisch orientierte) Antwort entwickeln kann. Für mein Empfinden müsste ich ein spezielles Augenmerk auf das Begriffspaar Handlungsfreiheit und -möglichkeit werfen und zunächst die Frage klären, inwieweit im Rahmen menschlichen Handelns in dieser Lebenswelt tatsächlich Willensfreiheit besteht.
Soweit für den Augenblick.
Bester Gruß in die Runde! Karl