Am 22.02.2025 um 10:23 schrieb Joseph Hipp über PhilWeb <philweb@lists.philo.at>:> Wie soll denn jemand nicht nur umgangssprachlich, sondern philosophisch reflektierend von Vernünftigkeit schreiben, wenn er keiner Vernunftsphilosophie folgt?Dieser Satz hat eine bekannte rhetorische Form, und bedarf mit Blick auf diese keiner Antwort. Analog dazu ist das bekannteste Beispiel: A sagt, die Sätze des B seien beleidigend. Die Juristen sehen damit kein Problem. Nun sagt A, B hätte ihn beleidigt. Dann sagen die Juristen: Wie denn? Die Antwort: Er hat mich als ein schmutziges Tier bezeichnet. Die Juristen: Aha, dann hat er dich beleidigt. Der Satz: "Wer einen Satz sagt, den eine Person gesagt hat, ist ein Beleidiger." ist für die Juristen falsch. Um ganz klar zu sein: Man kann "von Vernünftigkeit" schreiben, oder dieses Wort auch mal benutzen, ohne einer V.. zu folgen. Wenn jemand sagt, er würde p-reflektierend denken, und dann den anderen als Gottlosen bezeichnet, weil er nur über Götter schreibt, aber ungläubig ist, sie deswegen nicht verstehen kann, enthält den genannten rhetorischen Griff. Hier kann man auch sagen: A hängt dem B einen Maulkorb um.
Eine Person kann Sätze, die eine oder mehrere Unklarheiten oder rhetorische Kunstgriffe enthalten, überlesen.
Ich erinnere ein Seminarpapier und den Anhang eines Buches, die ich momentan aber nicht parat habe. Wahrscheinlich handelte es sich um eines der hier genannte Bücher:> der knapp hundert Orthoworte einführt,
Das ist höchst interessant, und nun ist es schade für mich, dass diese Stellen für mich nicht sofort auffindbar sind, du scheinst so etwas wie eine Universalbibliothek greifbar zu haben, das ist bei mir leider nicht der Fall.
> Wobei vernünftig bei ihm nachvollziehbar begründet meint.
genau dieses Wort "nachvollziehen" kann bei mir das Wort "denken" ersetzen, wenn auch nicht immer. Hierbei gibt es keinen Konflikt mit Sätzen und Geschehnissen. So kann A die Straftat des B extern-kausal (1), sie aber trotzdem nicht menschlich-kausal (2) denken. Allerdings geschieht das Nachvollziehen auch dann, nur geschieht dies normalerweise bei (2) mit Sachen, die A in der anderen Person B vorhanden denkt, ohne genau angeben zu können, was dies ist. Der eine sagt, es sei Böses in ihm. Derjenige, der sagt, es seien Pläne in B, ist schon wieder beim kausalen Denken, denn die Pläne könnten aufgezeichnet vorliegen, dann ist B nur der Befolger dieser. Die schwere Jugend oder die ärmlichen Verhältnisse kommen in (1) vor, in (2) jedoch werden diese ganz oder teilweise nicht berücksichtigt. (1) ist ein Ideal, das bei Personen nicht erreicht werden kann, deswegen kann gedacht werden, dass (2) eine praktikable Beschreibung ist, mit der B ins Gefängnis gebracht werden kann.
Mit diesen kurzen Sätzen habe ich eine zweite Fliege bei dir geschlagen, nämlich habe ich damit die Kausalität, wie ich sie denke, mindestens ansatzweise mitgeteilt. Auch viele andere machen den Unterschied zwischen (1) und (2). Ein Beispiel: Wenn eine Person A der Person B immer wieder vorhält, dass er nicht denken kann, dass B an Gespenster glaubt, oder dass B nicht wissenschaftlich denkt, denkt in diesem Fall eher nach (2).