Am 23.10.22 um 22:45 schrieb Joseph Hipp über PhilWeb:
Es geht mir nicht um die Gegenüberstellung
Geldgeschäft/Tauschgeschäft.
Ich gebe ein abstruses Beispiel: Angenommen jemand kommt mit Geld an
eine Theke und verlangt etwas. Dann legt er das Papiergeld hin, und
der Verkäufer bringt das Gewünschte. Nun kommt ein anderer mit einer
Pistole, und der Verkäufer bringt auch das Gewünschte. Was ist der
Unterschied, wenn du von der sozialen Dissonanz absiehst, und ich von
der Angst des Verkäufers? Dann ist dir Ursache des Bringens des
Verkäufers oberflächlich gesehen die gleiche. In beiden Fällen kann er
an einen Vorteil, seinen Vorteil denken. Es kann auch sein, dass der
Verkäufer auch etwas verschenkt. Oder dass er nur gewohnheitsgemäß
Geld verlangt. gm
Die Schuldverhältnisse sind ja andere. In der Regel gehst du an die
Theke und bestellst was. Die Pistole kannste dann beim Schuldausgleich
zücken oder aber abwaschen gehen, weil du kein Geld hast oder lässt es
anschreiben oder zückst deine Kreditkarte oder oder oder... oder der
Wirt hält dich für einen lieben netten Kerl und schenkt dir das Getränk.
Spannender wird es bei der zugewiesenen Zahl, was steht auf dem Schein?
Wieviel Arbeit ist ein Bier wert? Ist Gewalt als Zahlungsmittel zulässig
um die Schuld auszugleichen? Und tatsächlich können wir beobachten, dass
der Rennfahrer Millionen bekommt und wenn er verunglückt der
ehrenamtliche Sanitäter an der Rennstrecke ihn in das Krankenhaus bringt
und ihm das Leben rettet. Begründet wird diese Ungleichheit mit dem
Marktwert des fossilverheizenden Kurvenfahrers, der ja viele Zuschauer
hat und der Sani macht das ja... tja warum eigentlich?
Viele Grüße,
Arnold