Am 23.02.2021 um 08:55 schrieb Joseph Hipp via Philweb
<philweb(a)lists.philo.at>at>:
… Ein weiteres Universalargument soll beiläufig anerkannt werden vom
BGH:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-verfassungsbeschwerde-
kristina-haenel-werbung-werbeverbot-abtreibung-schwangerschaftsabbru
ch-219a-stgb/
Hier ist eine Sache nicht verboten, es soll aber nicht dafür
geworben werden, hier geht es um den Begriffsstreit zwischen
Information und Werbung. Wenn mit einem Wort gegen ein anderes
erfolgreich vorgegangen werden kann, dann ist das Wort ein
Universalargument. Die Informationisten hier im Raum könnten ihre
Nuancen zur Sache auf den Tisch legen, Werber auch, die schließe ich
schließlich nicht aus.
Hi JH,
Philosophen und Juristen spalten gerne Haare, Physiker folgen eher
Feynman: "I learned very early the difference between knowing the name
of something and knowing something.“
… In diesen Zeilen ging es mir nicht im Geringsten für oder gegen
eine Sache, sondern nur um Logik (umgangssprachlich allgemeine,
nicht formale), aber diesen Unterschied zu behaupten würde zu einer
Diskussion führen.
Die Sache, um die es hier geht, ist natürlich verboten, sie bleibt nur
straffrei: "Ein Schwangerschaftsabbruch ist nach § 218 Strafgesetzbuch
(StGB) grundsätzlich rechtswidrig. Er bleibt aber auf Grundlage der
sogenannten Beratungsregelung unter bestimmten Bedingungen straffrei.“
Es geht in dem Streit um Schwangerschaftsabbrüche nicht um Worte,
sondern um Taten, nämlich um die schlichte Abschaffung der §§ 218 und
219! Aber in welchem Land wird die Selbstbestimmung der Frauen in
gleicher Weise gewährleistet wie die der Männer? Haben Frauen jemals
durch Gerede die Verbesserung ihrer Lage erreicht? Und wie hatten
Männer einstmals ihre Herrschaft hervorgebracht, durch Unterredung mit
den Frauen?
IT