Am 17.07.2024 um 08:32 schrieb Landkammer, Joachim
über PhilWeb <philweb(a)lists.philo.at>at>:
Lieber Ingo,
ja, du hast "überlesen", daß das Zitat von mir kommt, was nicht weiter schlimm
ist (ich bin´s gewohnt...), aber mich trotzdem jetzt in die Pflicht bringt, das näher zu
belegen - was mir tatsächlich auf Anhieb nicht gelingt. Zum Glück hilft mir zunächst mal
Wikipedia: sie zitiert das hier: „Der Krieg ist also ein Akt der Gewalt, um den Gegner zur
Erfüllung unseres Willens zu zwingen.“ (Clausewitz: Vom Kriege, Buch I, Kapitel 1,
Abschnitt 2) und kommentiert das so: "Eine der provokantesten Thesen des Buches Vom
Kriege lautete, dass ein Krieg erst mit der Verteidigung des Angegriffenen beginne. Ohne
Verteidigung würde es nicht zu bewaffneten Kämpfen kommen, die Clausewitz für die
Grundlage des Kriegsbegriffs hielt."
Genügt das fürs erste?
Moin Joachim,
als Quellenhinweis reicht mir das, nicht aber inhaltlich; denn den Kommentar zum Zitat
kann ich nicht nachvollziehen. „Der Krieg ist also ein Akt der Gewalt, um den Gegner zur
Erfüllung unseres Willens zu zwingen.“ Damit beginnt der Krieg mit einem Gewaltakt und
nicht damit, dass darauf reagiert wird. Weitergehender interpretierbar wäre: „Einer der
beiden Teile muß, politisch genommen, notwendig der Angreifende sein, weil aus
gegenseitiger Verteidigungsabsicht kein Krieg entstehen kann. Der Angreifende aber hat den
positiven Zweck, der Verteidiger einen bloß negativen;“ Beim politisch motivierten
Verteidigungskrieg könnte lediglich der politische Verteidiger zum gewaltsamen Angreifer
werden.
Beil Clausewitz heißt es weiter: Was ist der Begriff der Verteidigung? Das Abwehren eines
Stoßes. Was ist also ihr Merkmal? Das Abwarten dieses Stoßes. Dieses Merkmal also macht
jedesmal die Handlung zu einer verteidigenden, und durch dieses Merkmal allein kann im
Kriege die Verteidigung vom Angriff geschieden werden. Da aber eine absolute Verteidigung
dem Begriff des Krieges völlig widerspricht, weil bei ihr nur der eine Krieg führen
würde, so kann auch im Kriege die Verteidigung nur relativ sein, und jenes Merkmal muß
also nur auf den Totalbegriff angewendet, nicht auf alle Teile von ihm ausgedehnt werden.“
IT