Am 13. März 2017 um 17:57 schrieb Claus Zimmermann:
"Ein Schluß vom konkreten Sein oder tatsächlichen
Verhältnissen auf ein
Sollen ist nicht zulässig" oder "Ohne Sollen in den Voraussetzungen keins
in der Schlussfolgerung".
Würde ich unterschreiben.
Ich hiel den Gedanken auch für sehr plausibel. Mir sind nur auch Zweifel
gekommen.
Allerdings ist diese Hinzufügung nicht willkürlich,
sondern hängt, wie ich
glaube, mit unserer Erziehung und unserer Natur - und damit doch wieder mit
einer Art Sein - zusammen (und vielleicht mit diversen Interessen). Wir
würden rechtlich und moralisch vermutlich nicht so urteilen, wie wir es
tun, wenn wir anders erzogen wären. Man kann sich aber auch Fälle zumindest
vorstellen, in denen jede moralische Erziehung an etwas abprallt, was man
Wertblindheit nennen könnte.
Hier betreten wir aber den Bereich der Rechtssoziologie, Psychologie,
Geschichte usw. verlassen damit aber auch den engeren Bereich der Ethik,
sofern sie sich mit normativer Moral befasst.
Was bei mir wiederum interessante assoziationen weckt ("Überlegungen" würde
ich sie nicht nennen wollen).
Wenn man das tut, hat man das Sollen heimlich, still
und leise in die
Voraussetzungen geschmuggelt. Wie du ja auch selbst sagst.
Wobei ich glaube, dass diese "impliziten Voraussetzungen", sich noch in
anderen Schlussfolgerungen finden, ja in der Praxis der Normalfall sind.
Die "Interpretation" von P3 im letzten Absatz deiner mail ist meiner
Meinung nach nur eine Umformulierung. Entweder man
versteht den Begriff des
Verbrechens rein rechtstechnisch, dann ist kein Werturteil impliziert. Oder
man verbindet es mit einem Werturteil, dann hat man die Voraussetzung
eingeführt.
Das ist durchaus richtig.