Am 23.05.2024 um 20:58 schrieb Karl Janssen über
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nun, Ingo, da trifft natürlich mein hier hinreichend bekanntes, in Teilen konservatives
Denkmuster auf eine der Beliebigkeit huldigenden Grundauffassung des Menschseins. Doch
sollte man schon differenzieren zwischen dem Grundrecht auf ein selbstbestimmtes Leben
(soweit dieses hinreichend gesetzeskonform durchgebracht wird) und eben subjektiv
eingeforderten Änderungen einer Gesellschaftsstruktur, die sich in unserem Land bewährt
hat. Und wenn heute das 75-jährige Bestehen des Grundgesetzes feierlich gewürdigt wird,
drückt dieses doch dessen Bedeutung als stabiles Fundament unseres Landes aus. Und da geht
es nun mal um die unantastbare Würde des Menschen, die dieser eben als solcher und nicht
als „Laborratte“ haben kann.
Moin Karl,
Im BERICHT DER KOMMISSION ZUR REPRODUKTIVEN SELBSTBESTIMMUNG UND FORTPFLANZUNGSMEDIZIN ist
unter 5.2.2. zu lesen: „Menschenwürdegarantie des Embryo/Fetus: Ob dem Embryo/Fetus der
Schutz der Menschenwürdegarantie (Art. 1 Abs. 1 GG) zugutekommt, ist fraglich. Es gibt
gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt. Doch selbst
sofern man von einer vorgeburtlichen Geltung der Menschenwürdegarantie ausginge und sie
in diesem Fall mit dem gleichen, vollwertigen Schutz wie für den geborenen Menschen
Anwendung fände, bestünde wohl nicht per se ein generelles Abwägungsverbot mit den
Grundrechten der Schwangeren.“
Entscheidend ist auch für mich, wie ein Kind nach der Geburt behandelt wird und nicht wie
es gezeugt wurde. Zudem favorisiere ich im Gegensatz zur selbstherrlichen Überhöhung des
Menschen durch die Hervorhebung der Menschenwürde die französische Erklärung von 1789:
„Die Menschen sind und bleiben von Geburt frei und gleich an Rechten.“ Darauf bezieht sich
die französische Verfassung noch heute: „Das französische Volk verkündet feierlich seine
Verbundenheit mit den Menschenrechten und den Grundsätzen der nationalen Souveränität,
wie sie in der Erklärung von 1789 niedergelegt wurden.“ Die Präambel des GG wird
demgegenüber anmaßend eingeleitet mit den Worten: „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor
Gott und den Menschen“. Das Nachkriegs-GG war ein Anfang und so gibt es noch viel zu
verbessern.
IT