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Am 22.10.22 um 03:30 schrieb Karl Janssen über PhilWeb:
Augenscheinlich bei der Interpretation dieses Satzes
ist der jeweilig
intentionale Zugang. Ich würde zunächst die Verkürzung analysieren und
intuitiv den Satz so verstehen: Eine Maske tragen zu müssen, ist eine
Grundrechtsverletzung. Davon abgesehen, dass diese Aussage nicht vom
Verfassungsgericht per eindeutigem Urteil gedeckt ist, drückt er
zunächst die Ablehnung aus, überhaupt eine Maske tragen zu müssen und
in dieser Verkürzung wird (eher sogar unbewusst) die imperative
Sprechhaltung verstärkt, die Forderung eine Maske aufzusetzen,
zurückzunehmen.
Selbstverständlich. Im Grunde bin ich in dem Teil des Textes polemisch.
Ich könnte die Sprecherin verstehen, will es aber explizit nicht, weil
ich ihre Haltung für falsch halte auch dann wenn wir alle Aspekte
durchdeklinieren. Zu Ende gedacht komme ich dann auf ihre ursprüngliche
Aussage zurück und weise sie ab.
Wenn du so willst nehme ich ich eine unzulässige Abkürzung im
intellektuellen Diskurs. Ein bisschen bin ich zu sehr von Wittgenstein
beeinflusst und hasse die Popperische Schwafelei.
Viele Grüße,
Arnold