Am 08.08.21 um 17:25 schrieb Rat Frag via Philweb:
einen Fiktivteil, der einiges betrifft, zu dem ich einiges zu denken
gebe, das eigentlich allgemein bekannt ist (und damit gemäß einigen
Teilnehmern hier gerne als Schwafeln, Schwadronieren oder als
Rad-neu-erfinden angesehen werden kann). Nämlich einfach gesagt kann
eine Person entweder wegen ihrer Gesetzesübertretungen bestraft werden,
oder aber wegen ihres bösen Inneren. Das eine hat nichts mit dem anderen
zu tun, Mischformen sind möglich, aber beide Dimensionen können klar
unterschieden werden. Der folgende Text ist nur der Anfang dieser
Nebenbeschäftigung, den ich vermutlich erweitern werde:
https://weltordnung.de/Ursache-Plan-Boese-Sanktion.html
Auf Hinweise und Kritik freue ich mich, und dazu, wie es gehen kann.
Joseph Hipp
Hier nun kommt meine Antwort auf die Details des Fiktivteils:
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(wiederholt:)
Am 08.08.21 um 17:25 schrieb Rat Frag via Philweb:
Als Einleitung:
Die Philosophie hat -- meiner Ansicht nach -- die
Aufgabe Gedanken
abstrakt und völlig frei zu entwickeln.
korrekt!
Dabei kann es natürlich
vorkommen, dass sich Gedankengänge aufdrängen,
korrekt ist das Wort "aufdrängen"
die man in anderen
Kontexten von Vornherein zu recht ablehnen würde. Mein folgender Text
ist deshalb als eine Art Gedankenexperiment zu verstehen.
Bei einem Gedankenexperiment können die Fiktionen klar angegeben werden,
das fehlt.
... Zudem der Beitrag ja eine aktive Beschäftigung mit
den Lehren der
Religionen darstellt.
Das bezweifle ich vorläufig, denn es ist mir nicht klar, warum
"Religionen" hier für die nachfolgenden Gedankengänge als Gedanken,
Begriffe usw. überhaupt erforderlich sind:
Die meisten großen, monotheistischen Religionen
erzählen uns heute
ungefähr folgende Story:
Der Mensch lebt auf der Erde, um sich hier zu beweisen. Führt er ein
moralisch gutes Leben, worin auch immer das bestehen soll,
qualifiziert er sich für den Himmel, also eine ewige Existenz der
Glückseligkeit. Handelt der Mensch dabei böse, so wird er dafür mit
ewigen Höllenqualen bestraft.
Es gibt natürlich Details, die die einzelnen Religionen stark
unterscheiden, aber die spielen für diese Erörterung zunächst einmal
keine Rolle.
(Wichtig ist nur vielleicht festzustellen, dass Glaubenssysteme,
welche auf der Existenz von eine Art "Karma" und/oder einer
Seelenwanderung aufbauen wie etwa der Buddhismus nicht unter diese
Story fallen. Karma wird anders gedacht als Himmel und Hölle.)
siehe vorher und den folgenden Fiktivteil a:
a. Die Person N. N. hat bisher ein relativ normales
Leben geführt, ist
aufgewachsen und das Übliche. Es gibt also kein schweres Trauma oder
vergleichbares, welches sein Leben auf Abwäge hätte führen können.
Nun beschließt N. N. eines Tages, sein Leben dem Böse zu weihen. Er
will andere Menschen ausplündern, mies behandeln und sich allgemein
schlecht verhalten. Sei es aus Rebellion gegen Gott, den er dazu
zwingen will sich ihn zu offenbaren oder weil er denkt, dass diese
Lebensweise irgendwie "authentischer" für ihn ist.
Bevor er diese Zukunftspläne jedoch in die Tat umsetzen kann, wird er
in einen tragischen Unfall verwickelt und ist für den Rest seines
Lebens auf Hilfe durch andere Menschen angewiesen, ja auch geistig
nicht mehr dazu in der Lage (hirnorganische Schäden!), jemanden etwas
zu tun.
Aufgrund dessen "sündigt" N. N. niemals und führt aus Sicht der
Gesellschaft ein absolut gutes Leben.
Die Gesellschaft kann nichts für diese Fehleinschätzung, da sie nur N.
N.s äußeren Zustand beurteilen kann.
Die Frage lautet, qualifiziert das N. N. für den Himmel? Oder nur die
Person, die N. N. durch die hirnorganischen Schäden wurde, nicht
jedoch die Person, die die bösen Vorsätze gefasst hat? Falls man sich
auf diesen Standpunkt stellt, hatte N. N. dann einfach "Glück", seine
böse Vorsätze nicht mehr Wirklichkeit werde zu lassen?
Was wäre, wenn N. N. wirklich als nie überführter Mörder gelebt hätte
und am Ende seines Lebens an Demenz erkrankt und dann ebenfalls in
einen Zustand kindlicher Unschuld rutscht?
Hier könnte der Betrachter dem Richter empfehlen, die Sanktion zu Punkt
4 ausschließlich nach dem Punkt 3, also dem inneren Bösen zu belegen,
das an einem bestimmten Tag entstand, und sich zu realisieren versuchte.
Fiktivteil b:
b. Die Person N. N. ist ein gewalttätiger,
aggressiver, von
allgemeinen Standpunkt her einfach furchtbarer Mensch. Irgendwann
kommt er ins Gefängnis und ein kluger Gefängnisarzt erkennt, dass er
an einer Krankheit leidet, die ihn neuropsychologisch dazu treibt
grausam zu sein und seinen Mitmenschen zu schaden. Die Krankheit wird
erfolgreich therapiert und N. N. lebt ein "normales" Leben, nachdem er
aus den Gefängnis entlassen wird, lebt er als gewöhnlicher Bürger ohne
je wieder straffällig zu werden.
Die Gesellschaft könnte unter diesen Voraussetzungen N. N. aus guten
Gründen verzeihen. Schließlich hat er seine Strafe abgesessen und ist
danach zur "Normalität" zurückgekehrt. Seine Opfer werden damit wohl
eher Probleme haben, besonders wenn sie Angehörige verloren oder
Spätfolgen zu dulden haben.
Doch was ist mit Himmel und Hölle? Kann es wirklich an der zufälligen
Anwesenheit des Gefängnisarztes gelegen haben, dass N. N. am Ende in
den Himmel kommt?
Hier könnte der Betrachter dem Richter empfehlen, die Sanktion zu Punkt
4 auf das innere Böse zu belegen, das zu zu einem bestimmten Zeitpunkt
vorhanden war, das sich aber wegen der Krankheit nicht realisieren konnte.
Also sowohl im Fall a wie auch im Fall b wäre im fiktiven Beispiel
jedoch eine real vorhandene böse Stelle gefunden worden. Und wenn böse
Stellen dazu führen sollen, dass der Träger dieser Stellen sanktioniert
werden soll, dann müssten beide Personen sanktioniert werden (nur die
Stellen oder die Person). Im Fall b wäre die Strafe schon vorher erfolgt
(nach der hier unten folgenden fragwürdigen Methode) so dass der Richter
sich nicht mehr darum zu kümmern bräuchte.
Hier wird deutlich, dass in beiden Fällen davon ausgegangen wird, dass
ab dem Vorliegen des Bösen bzw. der Boshaftigkeit nicht mehr rückwärts
nach den Ursachen dieser gesucht wird. Im einen Fall einfach "Krankheit"
zu sagen, im anderen "freie Willensentscheidung" ist eine zumindest sehr
zweifelhafte punktförmige Ursache-Suche-Beendigung bzw. Ursache-Vergabe,
die zudem als anthropomorph wie in meinem oben angegebenen Text
angesehen werden kann.
In allen Fällen ist es fragwürdig, den Träger einer boshaften Stelle als
Ganzes zu sanktionieren, aber davon wurde im Gedankenexperiment
abgesehen. Das Gedankenexperiment ist in Ordnung, es ist auch
verwendbar, wenn überhaupt nicht sanktioniert wird, sondern eben nur
gesagt wird: "Was für üble Personen sind das." oder "Hoffentlich werden
so üble Personen nicht mehr geboren."
Joseph Hipp