Am 05.11.2022 um 14:00 schrieb Rat Frag
<rat96frag(a)gmail.com>om>:
Hi RF und KJ,
was mich irritiert, ist, dass ihr Möglichkeiten höher zu bewerten scheint als Tatsachen
und Verkehrsgefährdungen unterschiedlich bewertet. Wenn es keinen ursächlichen
Zusammenhang zwischen einer Tat und dem Opfer gibt, liegt auch kein Straftatbestand vor.
Täter war der LKW-Fahrer und nicht die Demonstrierenden, da sie die Notärztin nach eigener
Aussage nicht behinderten. Und wenn alle Falschparkenden ihren Füherschein verlören, gäbe
es kaum noch Behinderungen. Es kommt doch wesentlich auf die Häufigkeit von Behinderungen
an; denn im Gegensatz zu Falschparkenden können Protestbehinderungen vernachlässigt
werden, da Ausnahmen bekanntlich die Regel bestätigen.
IT