Am 18.12.2021 um 20:35 schrieb Rat Frag
<rat96frag(a)gmail.com>om>:
[...] zur zukünftigen Verantwortungsgemeinschaft.
Was ist damit gemeint?
Hi RF,
den Anfang sehe ich im erweiterten Familienrecht, wie es im Koalitionsvertrag der Ampel zu
lesen ist: „Wir werden das Familienrecht modernisieren. Hierzu werden wir das `kleine
Sorgerecht' für soziale Eltern ausweiten und zu einem eigenen Rechtsinstitut
weiterentwickeln, das im Einvernehmen mit den rechtlichen Eltern auf bis zu zwei weitere
Erwachsene übertragen werden kann. Wir werden das Institut der Verantwortungsgemeinschaft
einführen und damit jenseits von Liebesbeziehungen oder der Ehe zwei oder mehr
volljährigen Personen ermöglichen, rechtlich füreinander Verantwortung zu übernehmen.
Wir wollen Vereinbarungen zu rechtlicher Elternschaft, elterlicher Sorge, Umgangsrecht und
Unterhalt schon vor der Empfängnis ermöglichen.“
Ich sehe es als Fortschritt an, über das traditionelle patriarchal und religiös bestimmte
Eherecht für die Kleinfamilie hinaus zu gehen und bin gespannt, ob daraus was werden wird.
Idealerweise könnte die Verantwortungsgemeinschaft eine Institution zwischen Kleinfamilie
und Kinderheim werden, in der mehrere Erwachsene mit Kindern zusammenleben könnten. Aber
die Widerstände gegen die Verantwortungsgemeinschaft dürften ebenso immens werden wie die
gegen die reproduktive Selbstbestimmung und ein über Alkohol und Nikotin hinaus gehendes
Drogenrecht; alles Bestrebungen, die bereits mit Brandt vor 50 Jahren begannen und noch
immer der Verwirklichung harren. Mich deprimiert das.
IT