Jetzt wird es unphilosophisch und politisch vielleicht auch juristisch
und möglicherweise auch zornig - vorab als Warnung.
Am 05.11.22 um 10:06 schrieb Karl Janssen über PhilWeb:
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Am 05.11.2022 um 03:23 schrieb Arnold Schiller über PhilWeb
<philweb(a)lists.philo.at>at>:
Am 05.11.22 um 02:28 schrieb Karl Janssen über PhilWeb:
Die ersten Klebe-Klimaapostel sind bereits
verurteilt bzw. in
Gewahrsam (hier in München) genommen worden.
Mit dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz kannst du ohne Grund in
Gewahrsam genommen werden. So passierte es einem Tunesier, welcher
grundlos im Verdacht stand Terrorattentate zum Oktoberfest verüben zu
können, alleine aufgrund seines Aussehens für 3 Monate. Der
bayerische Gewahrsam braucht gar keinen Grund. Es genügt, dass der
Polizist denkt, dass du ein Verbrecher sein könntest. Eine
Verurteilung ist nicht notwendig. Im Grunde ist das ein eklantanter
Verstoss gegen die EMRK. Ein bayerischer Gewahrsam ist für nichts ein
Argument ausser dafür, dass ein Polizist dachte du könntest kriminell
sein. Einen Prozess oder eine Feststellung erfolgt nicht, auch keine
Beurteilung.
ARNOLD GEHT JETZT KOTZEN UND AN DIE DECKE AUFGRUND DES OBIGEN SATZES
BEZÜGLICH 'VERURTEILT
Soweit ich es ich es hier aus einem Zeitungsbericht zitiere, wurden in
Berlin zumindest eine „Klimaaktivistin“ zu einer Geldstrafe verurteilt.
Das ist für
Berlin soweit korrekt und dort gab es für vergangene Fälle
juristische Verfahren mit Staatsanwaltschaft, Verteidiger und Richter
und mündete in einer Geldstrafe.
Der Zweck heiligt eben nicht alle Mittel! Und wenn
durch solche
Aktionen jetzt lebende Menschen gefährdet oder sogar töten, dann hört
die sog. Freiheit zu zivilem Ungehorsam auf.
Das ist in München schon mal gar nicht passiert, wäre dem so müsste ich
wegen StoppTTIP, Nopag, SaveYourinternet und andere Demos schon
tausendmal im Knast sitzen wo ich mit 20tausend bis 40tausend
Demonstranten die halbe Innenstadt blockiert habe. Die Klimaaktivisten,
die jetzt 30 Tage Gewahrsam bekommen haben, haben jene Straße blockiert,
die ich teilweise schon für 4 STunden mit einer Demo blockierte mit
Hilfe der Polizei und genehmigt durch das KVR und nie auch nur
ansatzweise eine Geldstrafe bekam, geschweige denn 30 Tage meiner
Freiheit beraubt wurde.
Die solches inszenieren, sind längst nicht die letzte
Generation,
sondern das Letzte, was eine Gesellschaft braucht.
Nun denn, wenn du das so sieht, ich sehe es absolut konträr. Deren
Forderungen sind überaus vernünftig angesichts der herannahenden
Katastrophe. Selbst wenn ich heute auf dem Rotkreuzplatz eine gänzlich
andere Protestform wählte
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/demonstration-sozialpolitik-armut-1.56…
betrachte ich dennoch die Protestform die Sonnenstraße in München zu
blockieren als legitim.
Die Münchner Polizei wird keinen Menschen ohne Grund
festsetzen, da
kannst Du Dir sicher sein.
Nein, da bin ich mir nicht nur sicher, sondern ich weiß es, dass die
Münchner Polizei das bereits getan hat. In einem Fall eines Ausländers
aus dem Magrebraum zum Oktoberfest 2018 sogar für 4 Monate nur aufgrund
seines Aussehens und seiner Sprache für über 4 Monate. Begründung war,
dass die Münchner Polizei ohne Grund von der Vermutung ausging, dass
dieser ja einen Anschlag planen könnte und man ihn sicherheitshalber
wegsperrte. Leider haben wir damals für die NoPAG diese Information noch
nicht gehabt, sonst hätten wir diese für die Kampagne gegen das
Polizeiaufgabengesetz verwendet. Damals sogar noch ohne jegliche
Richterbeteiligung einfach so. Das geänderte BayPAG schreibt jetzt
wenigstens eine richterliche Beteiligung vor (Art. 18 der auf Art.97
verweist und Gewahrsam nach Art. 17 regelt)
Aber selbst da nicht unbedingt, weil Art. 97 sogar Ausnahmen zulässt.
Und hierbei ohne juristisches Verfahren. Und nun stellen wir mal ins
Verhältnis - im rechtstaatlichen Verfahren in Berlin ist das Urteil eine
Geldstrafe und kein Freiheitsentzug. In Bayern wird sofortiger
Freiheitsentzug ohne rechtsstaatliches Verfahren per Order di Mufti
angeordnet.
Sie halten sich an die Gesetze, was viele andere in
unserer
Gesellschaft eben nicht tun, so eben auch sog. Klimaaktivisten. Das
finde ich zum Kotzen.
Jeder Falschparker der eine Rettungsgasse blockiert, bricht diese
Gesetze ebenso und es kamen Fälle vor, dass Hausbrände nicht gelöscht
werden konnten, Rettungswagen nicht durchkamen, weil Falschparker die
Rettungswege blockierten. Krasser aber ist, der Fall in Berlin der jetzt
durch die Medien ging, da waren die Klimaaktivisten auf einer Brücke der
A100. Das Feuerwehrfahrzeug, das laut Notärztin allerdings gar nicht
benötigt wurde, stand im Stau auf der A100, der von der Polizei
verursacht wurde, die die A100 auf eine Spur reduzierte. Weiterhin wurde
dann auf der A100 keine Rettungsgasse von den Autofahrern auf der A100
gebildet. Mal abgesehen davon, dass die Radfahrerin von einem
Betonmischfahrzeug beim Abbiegen erwischt wurde, weil die Radwege
ungenügend von der Fahrbahn getrennt war, spielte auch sonst das
Demonstrationsgeschehen für diesen Unfall keine Rolle. Es wurde von den
Demonstranten kein Leben gefährdet. Allerdings hatten die
Klimaaktivisten die Polizei über die Protestaktion informiert, woraufhin
die Polizei die A100 sperrte. Hierbei handelt es sich aber um ein
Vorgehen, welches ich schon tausendfach bei meinen Demos in München
erlebt habe und was alles im Rahmen der Versammlungsgesetze ganz
normales Verhalten ist.
Diene Auffassungen kann ich von vorne bis hinten nicht teilen, aber es
bestätigt meine Auffassung, die wir damals schon bei der NoPAG hatten,
dass der uninformierte Bürger eine Staatsgläubigkeit hat, die
himmelschreiend ist. Die Polizei werd' des scho richtig macha. Hierbei
haben sich in den letzten drei Jahrzehnten die Vorfälle gehäuft, dass
dem eben nicht so ist. Die Ermordung von Asylanten in Polizeizellen
interessieren kein Schwein und wenn wir bei Vorverurteilungen sind, dann
spreche ich hier ganz bewusst von Mord durch die Polizei, weil beim
Durchlesen der Akten, es kaum andere plausible Erklärungen gibt, nur
welcher Polizist den Mord begangen hat, ist dann unbekannt. Das aber
nicht einfach so jemand in eine Polizeizelle reinspazieren kann, sollte
klar sein und als Täter nur Polizisten in Frage kommen. Auch den
bayerischen Richtern ist nicht zu trauen, da ist jene Landshuter
Richterin, die eine Asylsuchende von ihrem Kind trennt und die zudem
schwanger ist und diese Schangere nach Italien abschieben will. Das
verstösst ganz klar und eindeutig gegen jegliche
Menschenrechtskonvention. Die bayerische einheimische Bevölkerung lebt
so unter dem Motto "Des tifft ja eh nua de Kriminellen" und Joachim
Herrmann erklärt die Klimaaktivisten zu Kriminelle ohne Verfahren,
Urteil und Anklage. Das ist KEIN RECHTSSTAATLICHES VERHALTEN - NIEMALS
EVER NIEMALS!!!1elf
Bester Gruß! - Karl
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