Am 23.02.21 um 13:29 schrieb Ingo Tessmann:
Philosophen und Juristen spalten gerne Haare, Physiker folgen eher
Feynman: "I learned very early the difference between knowing the name
of something and knowing something.“
Dann geht es darum, dass die Logiker das Schreibwerk dieser Leute
hervorkehren, und nicht von oben herab sagen: Na ja, das sind Metzger,
Philosophen und Juristen. Der Satz des Feynmann mag noch so
bewundernswert sein, aber mit ihm kommt niemand an die Sache ran, er
kann sich Fehler höchstens in seiner Phantasie vorstellen, oder er
könnte ein Gebet aus dem Satz machen: "Wir wollen nicht auf die Meinung
schauen, sondern auf die Sache selbst". Das ging gerade aus dem anderen
Artikel hervor, den ich zitierte, bei dem es um Haltung vs. Gesinnung
ging. Der Satz des Feynmann ist übrigens nicht besonders
differenzierend, das ist zu verzeihen, er hat ihn schließlich schon in
jungen Jahren gelernt. Die Personen der genannten Gruppen und anderen
geben gerade die Nahrung für die Logiker her, an ihnen können sie sich
schließlich die Zähne ausbeißen. Das ist noch ein Grund, sie nicht
wegzufegen und ihrer Ecke stehen zu lassen.
Aus deiner zitierten Stelle
Die Sache, ..... ist natürlich verboten, sie bleibt
nur straffrei
.....ist ... grundsätzlich rechtswidrig. Er bleibt aber auf Grundlage
der sogenannten Beratungsregelung unter bestimmten Bedingungen straffrei.
entnehme ich mal das Wort "grundsätzlich". Das ist auch so ein Wort, mit
dem einfach universal-argumentiert werden kann. So wie mit dem Spruch
"Die Ausnahme bestätigt die Regel." oder "Ich schlug ihm auf den Kopf,
aber das tat ich nur einmal." und "Grundsätzlich schlage ich niemanden
auf den Kopf, aber nach Beratung mit meinen Freunden, den
Verschwörungtheoretikern, entglitt mir die Situation, es war eine
Ausnahme, traurig für mich, nicht wahr!" ...
Aber du hast gut geantwortet, da siehst du wie fehlgelenkt bzw.
abgelenkt ich sein kann. Ich bitte um Entschuldigung, trotzdem geht es
mir immer noch um das Geschriebene, nicht um den Inhalt des
Geschriebenen, das verboten sein soll. Es geht mir nur um die
unlogischen Stellen bzw. ein unlogisches Gesamt-Erzeugnis von wenigen
Zeilen.
Bei den Sätzen mit Namen "Gesetze" treffen nämlich viele Instanzen
zusammen. Du weißt vielleicht, dass ich nicht von Wissen ausgehe,
sondern alles ist bei mir Sache (völlig ungenau) wie bei Waldemar die
Planck-Sachen und die WW-Sachen, bei unseren anderen Entitäten usw. Und
in so einem Fall ist das Verstehen nur einigen Auserwählten vorbehalten,
ich hoffe du gehörst dazu. Also dazu die folgenden Sachen/Punkte:
1: Gruppe, welche die SätzeA mit Namen Gesetze schrieb.
2: Meinung, dass die SätzeA befolgt werden sollen oder müssen, mit ihnen
empfohlen wird, konform mit ihnen zu handeln oder nicht.
3: Meinung, dass es im Falle des Zutreffens der SätzeA eine negative
Sanktion gibt.
4: Bestätigung der Meinung so wie bei einem Ablasskalender: die Jahre
stehen da!
5: Meinung, dass die geschriebenen Sanktionen zu den SätzenA auch
angewandt werden.
Zu 3 und 4: Die Sanktion mag geschrieben stehen, aber wenn trotzdem
selten oder fast nie sanktioniert wird, dann geht eine Art Sinnlosigkeit
auf 1 und 2 über, und dann denkt der einfache Mensch wie ich, dass da
gar kein (wirksames) Gesetz vorliegt, für nicht schwere Fälle. Daher
stammt auch mein Fehler: Ich dachte in etwa, dass die Sache erlaubt ist,
weil ich noch nie von der Negativsanktionierung gehört hatte, weil ich
nicht ins Kleingedruckte lesen ging. (Ich finde immer eine
Entschuldigung, eine Ausrede.)
Es gibt erhebliche Unterschiede: Sollens- und Müssens-Gesetze, bei denen
Sanktionen angewandt werden, und solche, bei denen das nicht der Fall
ist. Analog dazu die Erlaubtseinsgesetze, die Nicht-Sollens-Gesetze und
die Nicht-Müssens-Gesetze, die Rechte und Pflichten. Moment mal, bedarf
es dieser zwei Zusatzwörter überhaupt?
Aber das ist noch lange nicht das einzige Problem bei Gesetzen.
Der Einwand des Beratungs-Wichtigkeit gehört aber nicht ans Ende eines
Gesetzes. Denn mit der Beratung wird die Sanktionierung dann ad hoc
aufgehoben. Ist das konform mit der allgemeinen Logik? Hier geht die
Kritik nicht auf ein Universalargument sondern auf den Mangel der
Prioritäten. Wenn das Satzwerk mit dem Satz "Die Beratung .. " begonnen
hätte, und dann mit dem Verbot, dann wäre das eine logische Zugangsweise
gewesen, aber so wie es vorliegt, ist das gesamte Werk dieses Gesetzes
unklar, es bedarf gerade der Hermeneuten, Richter, Studierenden usw.
Angenommen sie hätten es für sich, und zwar als die lachenden Dritten
hergestellt, dann wäre das eine gute Arbeitsbeschaffungsmaßnahme
gewesen. Ok, so kann man es auch sehen.
Also noch einmal, es ging mir nur um die Fehler in dieser Mini-Kritik so
wie in meiner Mini-Kritik der "Universalpragmatik". Wenn ich die Fehler
falsch sehe, freue ich mich über eine Korrektur und Gegenkritik.
Parteinahme für oder gegen Habermas, Gesetze, den Allerhöchsten,
Feynmann, Einstein, den Staub und den Schuster von Ulm hilft mir nicht.
Joseph Hipp