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http://freiheitsaktion.de
Am 06.11.22 um 03:16 schrieb Arnold Schiller über PhilWeb:
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http://freiheitsaktion.de
Am 06.11.22 um 03:11 schrieb Karl Janssen über PhilWeb:
Am
06.11.2022 um 01:12 schrieb Arnold Schiller über PhilWeb
<philweb(a)lists.philo.at>at>:
Die solches inszenieren, sind längst nicht die
letzte Generation,
sondern das Letzte, was eine Gesellschaft braucht.
Nun denn, wenn du das so sieht, ich sehe es absolut konträr. Deren
Forderungen sind überaus vernünftig angesichts der herannahenden
Katastrophe. Selbst wenn ich heute auf dem Rotkreuzplatz eine
gänzlich andere Protestform wählte
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/demonstration-sozialpolitik-armut-1.56…
Jetzt hab ich noch diesen Artikel in der SZ gelesen. Wo ist das
Problem dabei?
Das Problem dabei ist, dass du es für legitim hälst, jemanden der eine
Protestform wählt, die dir nicht genehm ist, mit 30 Tage
Freiheitsentzug zu bestrafen. Das ist das Problem. Übrigens, das kann
dir schneller passieren als einem Lieb ist, bei einem Fototermin vor
dem 60er Stadion hat mich ein dortiger Polizist glücklicherweise nicht
in Gewahrsam genommen, aber derzeit laufen immer noch vom K43
Ermittlungen gegen mich wegen einer unangemeldeten Versammlung.
Ausgang offen. Wäre ich Klimaaktivist gewesen, würde ich hier
wahrscheinlich nicht schreiben können, sondern sässe in Gewahrsam.
Was nun Sitzblockaden anbelangt, ist das alles schon mal
höchstricherlich bis zum Bundesverfassungsgericht abgehandelt worden,
zwar kann es strafbar sein, aber nur unter Abwägung und dem
Beschwerdeführer der Sitzblockade wurde stattgegeben mit den Worten:
"Die Verfassung gebietet es nach übereinstimmender Ansicht des Senats
nicht, Sitzdemonstrationen der vorliegenden Art. sanktionslos zu lassen.
Geboten ist jedoch eine verfassungskonforme Auslegung und Anwendung des
§ 240 StGB in dem Sinne, daß die Bejahung nötigender Gewalt im Falle
einer Ausweitung dieses Begriffes nicht schon zugleich die
Rechtswidrigkeit der Tat indiziert, daß vielmehr die vom Gesetzgeber als
Korrektiv vorgesehene Verwerflichkeitsklausel des Absatzes 2 unter
Berücksichtigung aller Umstände heranzuziehen ist. Da dies bei der
Beurteilung der Sitzblockade in Neu-Ulm unterblieben ist, mußte der
Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zu 6) stattgegeben werden."
In anderen Fällen wurden Geldstrafen verhängt, welche auch in dem
Verfassungsgerichtsurteil erwähnt wurden. In keinem Fall wurden
Haftstrafen verhängt. Eine Geldstrafe an sich ist legitim ein
Freiheitsentzug im Grunde verfassungswidrig, weil es den Gewaltbegriff
überziehen würde. Damit ist im Grunde vollkommen klar, dass der 30tägige
Gewahrsam ohne Urteil und Verfahren auf alle fälle verfassungswidrig
ist. Wer das befürwortet, ist im Grund ein Feind der freiheitlich
demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland nach dem
Grundgesetz.