Unsere Sprache ist ja modular gebaut, aus Buchstaben, die noch keine Bedeutung haben,
Worten, die schon eine Bedeutung haben, aber in der Regel noch keine vollständigen
sprachlichen Einheiten sind in dem Sinn, daß der Empfänger wüsste, was er damit anfangen
soll, wenn nicht noch etwas folgt und Sätzen.
Als ich sagte, daß auch Zeichen nicht ohne normative Setzungen auskämen, diese aber von
Handlungspflichten zu unterscheiden wären, dachte ich dabei an Worte.
Natürlich können aber Sätze oder Verkehrszeichen oder auch Kommandos, die aus nur einem
Wort bestehen, zu Handlungen oder Unterlassungen auffordern. Das muss aber nicht so sein.
Bei Beschreibungen ist es z.B. nicht der Fall. Die Notwendigkeit einer Definition von
Zeichen, denen wir ihre Bedeutung nicht ansehen (zunächst mit Hilfe von natürlichen
Zeichen) ist dagegen allgemein. Deshalb hatte ich daran gedacht.
Grüsse, Claus
hipp--- via Philweb <philweb(a)lists.philo.at> schrieb:
[Philweb]
On 14.03.2017 21:36, Claus Zimmermann via Philweb wrote:
" Jedoch ist die Frage inwieweit, wenn wir etwas beschreiben nicht bereits Normen
verwenden und damit auch normative Setzungen vornehmen." (Zitat Arnold Schiller)
und Claus Zimmermann:
Hallo Arnold, ich würde sagen, daß sich die "normative Setzung" bei Zeichen,
denen wir ihre Bedeutung nicht ansehen können, in Form einer Definition auf die Bedeutung
des Zeichens bezieht. Soll es irgendetwas bedeuten und gegebenenfalls was, wenn ich...
mache? Darauf muß man sich einigen, wenn das Zeichen verständlich sein soll.
Es ist aber nicht das gleiche wie die Annahme einer Handlungspflicht. (Zitat Claus
Zimmermann)
(Hipp:)
Es ist nicht so, dass ich der eventuellen Antwort von Arnold Schiller vorgreifen will,
will deswegen nur einige Sätze erzählen. Ich gehe mit Arnold Schiller und mit der Annahme
einer Handlungspflicht schon im Zeichen (im, danach oder gleichzeitig). Alles kann in
diesem Zusammenhang sehr das sehr differenziert gesehen werden, nicht nur weil ich nicht
von Zeichen ausgehe. Zeichen in der Umgangssprache sind viel breiter zu sehen als
gesetzte Zeichen. Als der kluge Hans, ein Pferd des Wilhelm von Osten bewundert wurde,
fragten sich die Zuschauer, mit welchen Zeichen denn Wilhem von Osten mit dem guten Pferd
kommunizierte. Es gibt bei jeder Sache eine Lernphase, etwa mit Butterbrot und Peitsche -
normative Setzung, und dann entsteht die richtige Reaktion (oder auch nicht). Und diese
geht einher mit der Handlungspflicht. Das ist nur ein Beispiel, eines unter vielen, aber
das Beispiel des klugen Hans ist sehr komplex. Ein anderes Beispiel: Eine Gruppe von
Personen, es können auch Tiere sein, und eine erste Person tut was, dann kann es sein,
dass alle dies nachmachen. Es bedarf keines Befehls, es kann z.B. genügen, wenn der
Revolver der nächsten Person übergeben wird. Ein auch noch so minimales Zeichen kann zu
einer Handlung bewegen oder sogar eine Handlungspflicht sein. Ich gehe nicht von Handeln
aus, es genügt hier das Wort Ablauf oder Folgegeschehen.
Wenn A dem B sagt, was ein Glas Wasser ist, dann hofft er irgendwie, dass er auch ein Glas
Wasser bekommt, wenn er mal Durst hat, und er danach fragt, und das Glas Wasser selbst
nicht holen kann. Es kann kein Lernen ohne normative Setzung geben. (Das kann zwar
falsch sein, aber ich kann nicht alle Ausnahmen hier suchen.)
Verkehrszeichen sind auch im sprachtechnischen Sinne Zeichen. Einerseits ist das Zeichen
einer Einbahnstraße deskriptiv, andererseits preskriptiv. Die Teilnahme am Verkehr
erfordet beides. Die Handlungspflicht beginnt schon beim Lernen. A will am Verkehr
teilnehmen, also fügt er sich der Pflicht, oder tut zumindest so als ob. Ein Pferd mag
zwar die Peitsche sehen, aber das Verkehrszeichen ist ihm keine Peitsche, es hält sich
nicht daran, aber derjenige, der das Verkehrszeichen gelernt hat, so wie auch das Pferd
die Peitsche irgendwann kennengelernt hat, steht unter der gewollten oder ungewollten
Handlungspflicht. Obwohl die Peitsche nicht eine Norm vorgibt, und wenn, dann eine
ausweichende. Und auch im Verkehr geht es oft darum, auszuweichen.
Joseph Hipp
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